Die folgenden Notenumrechnungen von ausländischen Noten in das Notensystem der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden ab dem 01.04.2023 umgesetzt.
Als Prüfungsdatum gilt das Datum, an dem die Anerkennung beim Prüfungsamt beantragt wurde. Dieses Datum gilt auch für die Berechnung aller Fristen.
Die von der Prüfungskommission verabschiedeten Beschlüsse zu den Einzelheiten der Notenumrechnungen finden Sie hier.