Aktuelle Hinweise


Das Philosophische Seminar sucht (vorbehaltlich der Mittelbewilligung) für das kommende Wintersemester jeweils Tutor*innen für eine der folgenden Aufgaben:

  • Schreibtraining in den Proseminaren (mehrere Stellen)
    (Einführung ins Schreiben von Essays und Hausarbeiten, individuelle Rückmeldung zu Textentwürfen) oder
  • Schreibtraining im Interdisziplinären Proseminar Werte und Normen (zwei Stellen)
    (Beratung und individuelle Rückmeldung zu Textentwürfen) oder
  • Begleitung der Vorlesung zur Einführung in die theoretische Philosophie (eine Stelle)
    (Nachbereitung und Vertiefung des Stoffs, Klausurvorbereitung) oder
  • Begleitung der Vorlesung zur Einführung in die praktische Philosophie (eine Stelle)
    (Nachbereitung und Vertiefung des Stoffs, Klausurvorbereitung).
  • Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt in Absprache mit den jeweils verantwortlichen Lehrenden.
    Erforderlich sind gute fachliche Leistungen, Eignung zur Vermittlung von Fachinhalten und Zuverlässigkeit.

    Studierende ab dem 2. Fachsemester (im laufenden Semester), die Interesse an einer Tutor*innenstelle haben, werden gebeten,

    bis zum 31. Mai 2026

    eine Kurzbewerbung per E-Mail an das Geschäftszimmer des Philosophischen Seminars (philosophisches.seminar@uni-goettingen.de) zu senden.

    Bitte reichen Sie dazu ausschließlich folgende Unterlagen ein:

    • einen ausgefüllten Bewerbungsbogen
    • eine Übersicht über die bisher absolvierten Lehrveranstaltungen im Fach Philosophie bzw. im Fachanteil Philosophie für WuN-Studierende mit Benotung (Leistungsübersicht aus dem Studierendenportal, bei M.A.-Studierenden bitte auch eine Leistungsübersicht aus dem Bachelor-Studium)
    • nur für die Schreibtrainings: eigener Essay/eigene Hausarbeit aus dem Fach Philosophie/Philosophieanteil-WuN sowie Angabe der bisherigen Interessensschwerpunkte im Philosophiestudium.

    Parallele Bewerbungen sind möglich. Bitte reichen Sie zu jeder Stelle eine separate Bewerbung ein!

    Das Philosophische Seminar strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen Schwerbehinderter erhalten bei gleicher Qualifikation den Vorzug.

    Fragen zur Ausschreibung beantworten Francesca Bunkenborg und Julian Braunwarth.

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

    Ausschreibung
    Bewerbungsbogen



Gastvortrag am 13.05.2026, 18 Uhr c.t., PH 20

Jesse Hambly (Heidelberg):

Moral and Prudential Skepticism


Abstract
Abstract folgt.


Ab dem WiSe 25/26 können in den M.A.-Modulen M.Phi.100 und M.Phi.104-107 die „großen“ Modulprüfungen (Hausarbeiten und mündliche Prüfungen) grundsätzlich auch in Seminaren abgelegt werden, denen diese Module zugeordnet sind, und nicht mehr nur in Hauptseminaren (und Kolloquien). Welche konkrete Prüfungsform dabei angeboten wird, entscheiden die Lehrenden.
Die Änderung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in den Amtlichen Mitteilungen abgebildet (wir warten noch darauf), das Philosophische Seminar hat sie aber schon im Lehrplan für das kommende Semester berücksichtigt. Dadurch haben Master-Studierende eine deutlich größere Auswahl an Lehrveranstaltungen bei der Belegung der Module.

 
Leitlinien zum Umgang mit KI-Werkzeugen in Prüfungsleistungen am Philosophischen Seminar

Das Philosophische Seminar möchte auch künftig schriftliche Arbeiten wie Essays und Hausarbeiten als Prüfungsformen beibehalten, da es sich hierbei um für das fachliche Lernen besonders fruchtbare Formate handelt. In Lehrveranstaltungen wird transparent kommuniziert, dass beim Anfertigen dieser Arbeiten der Einsatz von KI-Werkzeugen lediglich in dem Rahmen erlaubt ist, der dem Philosophieren und philosophischen Lernen nicht entgegensteht. Von Studierenden wird erwartet, dass sie sich eigenständig mit den philosophischen Gedanken und Texten anderer auseinandersetzen, eigene philosophische Überlegungen entwickeln und diese gemäß den wissenschaftlichen Standards des Faches verschriftlichen.

Leitlinien:

Die Lehrenden des Philosophischen Seminars erwarten bei schriftlichen Arbeiten, die als Prüfungsleistungen eingereicht werden, 

  • dass diese selbstständig angefertigt wurden und KI-Werkzeuge, wenn überhaupt, ausschließlich für die Literaturrecherche sowie für Korrektur- oder Übersetzungszwecke genutzt wurden;
  • dass die Arbeiten weder in Teilen noch in Gänze durch KI-Werkzeuge erstellt wurden, sondern in Struktur, Inhalt und sprachlicher Ausgestaltung eine eigenständige Leistung darstellen;
  • dass die Vorschläge der verwendeten KI-Werkzeuge für Literaturrecherche, Korrektur oder Übersetzungen überprüft und ggf. bearbeitet wurden und die Studierenden die volle Verantwortung für den eingereichten Text übernehmen;
  • dass die Studierenden zur Kenntnis genommen haben, dass die Verwendung von KI-Werkzeugen für die Textproduktion als Täuschungsversuch geahndet wird sowie,
  • dass die direkte oder sinngemäße Übernahme fremden Gedankenguts ohne korrekte Belege als Plagiat geahndet wird.


September 2025