Institut für Arbeitsrecht

Frau Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Sabine Knickrehm zur Honorarprofessorin ernannt worden

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Am Institut für Arbeitsrecht wurde Sabine Knickrehm am 1.3.2025 zur Honorarprofessorin ernannt. Frau Knickrehm ist seit mehr als 30 Jahren Richterin in der Sozialgerichtsbarkeit. Seit 2003 ist sie Richterin am BSG, seit 2016 Vorsitzende Richterin, zunächst in einem Senat mit Zuständigkeit für das Rentenversicherungsrecht. Derzeit sitzt sie einem Senat vor, der für das Bürgergeld und für Leistungen der Arbeitsförderung zuständig ist. Frau Knickrehm ist Autorin zahlreicher wissenschaftlicher Werke und unter anderem Mitherausgeberin bedeutender Kommentare zum Sozialrecht. Sie ist überdies Vorsitzende des Deutschen Sozialrechtsverbandes. Frau Knickrehm lehrt seit Jahren an der Fakultät in unserem arbeits- und sozialrechtlichen Schwerpunkt. Mit ihrer Ernennung wird die sozialrechtliche Forschung und Lehre an der Universität Göttingen gezielt gestärkt. Der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Paulus hat ihr am 14. April 2025 die Urkunde überreicht.


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Allgemeiner Hinweis
Aufgrund sich häufender Anrufe wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Institut für Arbeitsrecht eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtung ist, die der Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gewidmet ist und keine Auskünfte oder Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erteilt.

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